Corona-Krise: Wer – wie – was?

Antworten auf die häufigsten Fragen von selbstständigen Kultur- und Kreativschaffenden gibt die MFG Baden-Württemberg im FAQ

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Die ungewohnte Krisensituation wirft viele Fragen auf. Einige davon beantwortet die MFG im neuen FAQ. | Bild: Pixabay / qimono

Mitte März 2020 begann sich abzuzeichnen, wie hart die Corona-Krise das öffentliche Leben, die Wirtschaft und vor allem auch die Kreativbranchen treffen würde. Um die Kreativen in Baden-Württemberg in dieser ungewohnten Situation besser zur unterstützen, hat die MFG Baden-Württemberg Webinare und eine Telefonberatung ins Leben gerufen. Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus steht die MFG montags, mittwochs und freitags von 14 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Gerade zu Unterstützungsleistungen und Verträgen mit Auftraggebern gibt es aktuell viele Fragen. Die häufigsten Fragen und Antworten sind jetzt im Service-Bereich zusammengestellt. Hier veröffentlichen wir einen Ausschnitt:

Was wollen Kreative jetzt wissen?

Ich arbeite als Auftragnehmer*in für einen Veranstalter, deren Veranstaltung nach den Verordnungen zur Corona-Krise untersagt wurde. Habe ich Anspruch auf mein Honorar oder zumindest einen Teil davon?

Das richtet sich nach der Vereinbarung, die mit dem Auftraggeber getroffen wurde. Wenn keine Vereinbarung bezüglich einer Zahlung durch den Auftraggeber vorliegt für den Fall, dass die Tätigkeit durch ein behördliches Verbot unmöglich wird, kann sich der Auftraggeber auf „Höhere Gewalt“ berufen und der Auftragnehmer hat keinen Zahlungsanspruch.

Sollte der Auftraggeber allerdings von Vorarbeiten profitieren, besteht Anspruch auf den Teil des Honorars, das der bisherigen Arbeitsleistung entspricht. Das gilt ebenso für die Kosten, die in der Vorbereitung bereits entstanden sind.

Wie kann ich mich für zukünftige Aufträge absichern?

Am besten, man vereinbart von vorneherein ein Ausfallhonorar, eine Verschiebung, die Verabredung eines Ersatzauftrags und Abschlagszahlungen. Eine solche Vereinbarung könnte beispielsweise lauten: „Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit.“ Und zusätzlich: „Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf einen Ersatztermin.“

Ich sehe mich nicht in der Lage, einen Kredit abzubezahlen oder einen Kredit zu beantragen. Welche Alternativen habe ich zu Krediten?

Dann ist es besser, nur „geschenktes Geld“ anzunehmen, das wird von staatlichen Stellen oft „nicht rückzahlbarer Zuschuss“, „Zuwendung“ oder „Soforthilfe“ genannt. Zur Corona Soforthilfe in Baden-Würtemberg gibt es hier Informationen. 

Welche Folgen hat eine Einkommensänderung bei der KSK?

Man muss ab dem nächsten Montag weniger Beiträge zahlen, was gut ist, weil es entlastet. Aber: Man zahlt dann auch weniger für die Altersrente ein. Das kann man später als KSK-Versicherte*r nicht mehr ausgleichen.


Mehr Fragen und Antworten gibt es auf der Corona-Seite im Service-Bereich der MFG. Die ausführlichen Antworten im FAQ hat Stefan Kuntz von der Künstlerberatung bereitgestellt. 

Quelle: MFG Baden-Württemberg, Stefan Kuntz

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Kontakt

Stephanie Hock
Stephanie Hock

Projektleiterin Unternehmensentwicklung

Unit Kultur- und Kreativwirtschaft