93. OSCAR® - Bester Dokumentarfilm

Sonderregelungen zur Anmeldung aufgrund der Auswirkungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) vergibt im Bereich Dokumentarfilm zwei Auszeichnungen, in der Kategorie "Documentary Short Subject" für Filme bis zu 40 Minuten und in der Kategorie „Documentary Feature" für Filme über 40 Minuten.

NEU: Für die Anmeldung in beiden Kategorien gelten folgende einmalige Sonderregelungen aufgrund der Auswirkungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie:

  1. Zugelassen sind Filme, für die ursprünglich eine nachweislich kommerzielle Kinoauswertung geplant war, deren Erstausstrahlung jedoch auf kommerziellen Streaming-Plattformen, über VoD-Anbieter oder weitere Ausstrahlungsformate erfolgt ist.
  2. Der Film muss innerhalb von 60 Tagen nach digitaler Erstausstrahlung (Streamingdienste, VoD, andere Ausstrahlungen) im geschützten digitalen „Screening Room“ der AMPAS für alle Mitglieder elektronisch zur Verfügung stehen.


Documentary Feature

Internationale Dokumentarfilme haben drei Möglichkeiten, sich für eine Teilnahme zu qualifizieren:

OPTION 1:  Der Film muß innerhalb von zwei Jahren nach seiner Fertigstellung im Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2020 eine Woche lang in mindestens drei täglichen Vorführungen (davon eine Vorführung zwischen 18.00 Uhr und 22.00 Uhr) und gegen Entgelt in einem Kino in EINER der folgenden Städte gezeigt und professionell beworben worden sein, sobald diese wieder für Vorstellungen öffnen: Los Angeles County, Großraum New York, Bay Area (San Francisco, Marin, Alameda, San Mateo, Contra Costa), Chicago (Cook County, Illinois), Miami (Miami, Dade County, Florida), Atlanta (Fulton County, Georgia), Als Beleg für die Vorführungen verlangt die AMPAS grundsätzlich die Vorlage des Vorführplans vor Beginn der Vorführungen; außerdem eine Bestätigung des Kinobesitzers über stattgefundene Vorführungen und einen Nachweis über Werbung für die Vorführungen in Gestalt von Anzeigen. Ferner muss eine Filmbesprechung in einer der folgenden Zeitungen/Zeitschriften vorliegen: The New York Times, Time Out New York, Los Angeles Times oder LA Weekly.

OPTION 2:  Gewinn eines „Qualifying Award" bei einem von der AMPAS anerkannten Wettbewerbsfestival innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung des Films.
NEU: Zugelassen sind Filme, deren Ausstrahlung in digitaler Form auf einem Online-Festival erfolgt sind und dort eine Auszeichnung erhalten haben.

OPTION 3:  Der Film ist der offizielle Beitrag eines Landes in der Kategorie BEST INTERNATIONAL FEATURE FILM

Eingereichte Filme dürfen nicht älter als zwei Jahre alt sein und müssen in englischer Sprache gedreht oder englisch untertitelt sein und als unverschlüsseltes DCP oder in 35 mm oder 70 mm vorliegen. Es können nur thematisch abgeschlossene, ungekürzte, nicht eigens bearbeitete Produktionen eingereicht werden (also keine Teile von Serien, Kurzfassungen, Einzelelemente größerer Projekte, Bearbeitungen von eigentlich nicht Teilnahme berechtigten Filmen o. ä.).

Die Regularien sowie Zulassungsbedingungen sind unter folgenden Links einsehbar:

Anmeldeschluss: 1. Oktober 2020

Quelle: German Films

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