Wirtschaftsministerium stellt Sofortbürgschaften bereit

Ab 15. Juli können Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten Sofortbürgschaften des Wirtschaftsministeriums beantragen

Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können ab dem 15. Juli beantragt werden
Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können ab dem 15. Juli beantragt werden | Bild: Pexels

Das Wirtschaftsministerium stellt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten bereit. Der Wirtschaftsausschuss hat dem Programm gestern (8. Juli) zugestimmt. Ab 15. Juli können Unternehmen die Bürgschaften beantragen.

Kleine Betriebe in Existenz bedroht

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Die Corona-Krise hat teilweise verheerende Folgen für die Unternehmen im Land.Insbesondere die kleinen Betriebe sind sehr stark beeinträchtigt und durch fehlende Liquidität in ihrer Existenz bedroht. Der KfW-Schnellkredit des Bundes steht jedoch nur Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung. Diese Lücke schließen wir mit unserem erweiterten Angebot bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.“

„Wir freuen uns sehr, dass wir dank der Unterstützung des Landes ein auf die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnittenes und flexibles Instrument geschaffen haben, das betroffenen kleinen Unternehmen schnell und einfach hilft“, betonte Bürgschaftsbank-Vorstand Guy Selbherr.

Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses, erklärte: „Der Landtag unterstützt ausdrücklich das neue Angebot des Wirtschaftsministeriums und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Die zuständigen Abgeordneten haben mit ihrem einstimmigen Votum gezeigt, dass es dem Parlament wichtig ist, die Bedarfe und Nöte der Unternehmen zu erkennen und schnell passgenaue Instrumente zu entwickeln. Darauf kommt es in Krisenzeiten an.“

Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen

Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal www.ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. „Damit haben Unternehmen, die noch nicht über Hausbank verfügen, die Möglichkeit, ihre Anfrage online und bankenunabhängig zu stellen“, betonte Ministerin Hoffmeister-Kraut. In diesen Fällen könne die Bürgschaft auf 100 Prozent erhöht werden.

Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis max. 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

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