Mit dem Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7,5 Mio. Euro aus dem Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur zur Verfügung, um die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern abzusichern. Das Programm richtet sich primär an Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die rechtlich eigenständig sind und gemeinnützige Ziele verfolgen. Allerdings sind auch GbRs und Einzelunternehmen antragsberechtigt. Wir empfehlen Selbständigen und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, die keinen eigenen Antrag stellen wollen/können, sich proaktiv an Kultureinrichtungenzu wenden und Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Kontext des Programms zu finden.
Förderinhalte
Gefördert werden künstlerische Darbietungen sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate, zielgruppenspezifischer Angebote und künstlerischer Konzepte, die trotz der derzeitigen Auflagen umgesetzt werden können und dürfen, zum Beispiel:
- Analoge künstlerische Darbietungen und Veranstaltungen aller Sparten
- Digitale Formate für künstlerische Darbietungen und Vermittlung sowie ggf. notwendige Infrastruktur
- Besondere Angebote für Kinder und Jugendliche
- Besondere Angebote für ältere Menschen
- Ansätze zur Gewinnung neuer Zielgruppen
- Projekte zur Stärkung der Breitenkultur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort
- Projekte, die dazu beitragen, gesellschaftliche Entwicklungen zu reflektieren
- Projekte zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler (auch Arbeitsstipendien, die durch Einrichtungen vergeben werden)
- Entwicklung von künstlerischen Konzepten in allen Sparten
Antragsteller
Das Programm richtet sich primär an Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die rechtlich eigenständig sind und gemeinnützige Ziele verfolgen. Allerdings sind auch GbRs und Einzelunternehmen antragsberechtigt. Selbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, die keinen eigenen Antrag stellen wollen/können, können sich proaktiv an Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos etc.) wenden und Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Kontext des Programms finden. Die Einrichtungen können Gagen für selbständige Kreative über das Impulsprogramm finanzieren.
Fördervolumen
Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro, in Ausnahmen können Projekte mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 20 % der Projektkosten wird erwartet. Er kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Gefördert werden
- Auftritts- und Ausstellungshonorare sowie Produktionskosten für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler aller Sparten
- anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen
- Kosten für befristetes Personal, das nur für die Projektdauer angestellt wird (auch befristete Aufstockungen)
- Honorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen Dritter
- Weitere Produktionskosten
- Reise- und Transportkosten
- Technik- und Mietkosten
- Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Förderzeitraum
Gefördert werden können nur befristete Projekte, Dauerförderungen oder institutionelle Förderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Förderung kommt grundsätzlich nur für noch nicht begonnene Projekte in Betracht. Die Durchführung der Projekte darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnen. Zur Durchführung zählen auch die Unterzeichnung von Verträgen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Planungsgespräche, Künstleranfragen und weitere vorbereitende Maßnahmen dürfen bereits vor dem offiziellen Projektbeginn erfolgen. Der Beginn des Projektes muss spätestens am 31. Dezember 2020, der Abschluss des Projektes muss spätestens am 31. Juli 2021 erfolgt sein.
Antragstellung
Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Hierzu muss der Online-Antrag unter www.mwk-kunstfoerderung.de ausgefüllt werden. Vollständige Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden nach Eingang durch eine unabhängige Jury bewertet. Mit der Förderentscheidung und der Erstellung des Bewilligungsbescheids ist bis zu sechs Wochen nach Antragseingang zu rechnen. Dies ist bei der Planung des Projektzeitraums zu berücksichtigen. Pro Antragsteller und Antragsrunde kann nur ein Antrag eingereicht werden. Die Antragsrunden enden jeweils am 9. August 2020, am 6. September 2020 und am 4. Oktober 2020. Weitere Informationen sind in den Ausschreibungen enthalten.
Förderkriterien
Die Bewertung durch die Jury erfolgt insbesondere nach folgenden Kriterien:
- Künstlerische Qualität und Originalität des Projektes
- Qualität der Zielgruppenansprache
- Beitrag des Projektes zur Positionierung und/oder Neuausrichtung des Antragstellers und dessen künstlerischen und kulturellen Angebots
- Angemessenheit der Kosten
Bei der Auswahl der Projektanträge achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine verhältnismäßige Förderung unterschiedlicher Sparten.
Förderberatung über Webex
Um Fragen zum Impulsprogramm adäquat beantworten zu können, bieten wir für alle Antragsteller eine Förderberatung per Webex an, an der Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können. Die Termine und Einwahldaten werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Meeting am Donnerstag, 13. August 2020, von 10 bis 12 Uhr
https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=mb7b67d0b84f4b2872e846849c0a491df
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 163 157 6548
Meeting Passwort: 8u6PfddMHy6
Über Telefon beitreten: 0619 6781 9736
Meeting am Donnerstag, 20. August 2020, von 10 bis 12 Uhr
https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=m5342d03bd228731c9affdbf6057fc321
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 163 475 1115
Meeting Passwort: ySJTvwZ3W87
Über Telefon beitreten: 0619 6781 9736
Quelle: Ministerium für WIssenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Mehr Infos:
Online-Antrag „Kunst Trotz Abstand“
FAQs „Kunst trotz Abstand“