Weitere 1,2 Millionen Euro für 72 Kulturprojekte

Letzte Runde „Kultur Sommer 2020“ unter Corona-Bedingungen

Weitere 1,2 Millionen Euro für 72 Kulturprojekte
„Kultur Sommer 2020“: Weitere 1,2 Millionen Euro für 72 Kulturprojekte in Baden-Württemberg | Bild: Pixaby

Mit der vierten und letzten Förderrunde des im Mai umgehend aufgesetzten Programms „Kultur Sommer 2020“ gehen nochmals rund 1,2 Millionen Euro an 72 Kulturprojekte, die trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in diesen Monaten auf die Beine gestellt werden. Damit ermöglicht das Kunstministerium über das Förderprogramm landesweit 219 Veranstaltungen. Mit dem nun direkt anschließenden Folgeprogramm „Kunst Trotz Abstand“ unterstützt das Land weiter die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffender Künstler*innen. Das Impulsprogramm trägt dazu bei, dass neue Ansätze und Ideen für Kunst- und Kulturangebote trotz Abstand entstehen.

Perspektiven für Kulturschaffende

„Unsere Hilfe für die Kultur ist weiterhin unverzichtbar“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag den 31. Juli 2020 in Stuttgart. „Wir müssen deshalb jetzt schon darüber nachdenken, wie es weitergeht, und uns für die Zeit nach der Krise gut aufstellen. Mit unserem Programm ‚Kunst trotz Abstand‘ tragen wir dazu bei, dass die Kunst- und Kulturschaffenden ihre Arbeit fortsetzen und mit Blick auf die Zukunft weiterentwickeln können.“ Gefördert würden besondere Angebote und Formate, die einen mittelfristigen Umgang mit der Krise und eine Umsetzungsphase bis Sommer 2021 ermöglichen. Für Kultureinrichtungen, Vereine sowie Künstler*innen schaffe das Programm somit auch eine mittelfristige Perspektive und Planungssicherheit.

Für die letzte Runde des Programms „Kultur Sommer 2020“ waren rund 300 Anträge eingegangen. „Der Kulturbereich ist nach wie vor ganz akut von der Corona-Pandemie betroffen, was auch die immer noch steigenden Antragszahlen verdeutlichen. Ich freue mich, dass wir mit unserem Kultur Sommer-Programm über 200 kulturelle Veranstaltungen im Land ermöglichen können“, sagte Petra Olschowski.

Die Bewertung der bis 15. Juli eingegangen Anträge zur vierten Runde des „Kultur Sommer 2020“ erfolgte, wie in den ersten drei Förderrunden auch, durch eine unabhängige Jury. Mitglieder der Jury waren:

  • Sara Dahme, Kulturvermittlerin Stuttgart
  • Wolfgang Herbert, Freier Kulturberater
  • Marco Hompes, Leiter Museum Villa Rot
  • Matthias Rettner, Geschäftsführer Aktionstheater PAN.OPTIKUM Freiburg
  • Prof. Dr. Klaus K. Weigele, Direktor der Landesakademie für die musizierende Jugend BW
  • Philipp Ziegler, Leiter der kuratorischen Abteilung im ZKM Karlsruhe

Eine Übersicht der bewilligten Anträge finden Sie hier.

Folgeprogramm „Kunst trotz Abstand“

Direkt anschließend an den „Kultur Sommer 2020“ startet das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“. In drei Runden werden künstlerische Projekte sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate und künstlerischer Konzepte gefördert. Daneben können Projekte zur Unterstützung freischaffender Künstler*innen und zur Stärkung der Breitenkultur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.), die gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gründungsdatum vor dem 01.01.2020 liegt. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger einer Kultureinrichtung antragsberechtigt.

Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro, in Ausnahmen können Projekte mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Der Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.

Eine Antragstellung ist über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich.

Es gibt drei Antragsrunden mit folgenden Fristen:

  • 9. August 2020
  • 6. September 2020
  • 4. Oktober 2020

Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand

Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, das das Kunstministerium im Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt hat, rund 50 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Mehr Infos:

 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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