Innovationsfonds Kunst 2021

Kultureinrichtungen im Land können sich bis 10. Januar mit Projekten bewerben

Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg | Bild: Pixabay

„Die Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg haben in den vergangenen Monaten viel Ideenreichtum und Flexibilität beim Umgang mit den coronabedingten Einschränkungen bewiesen. Dafür haben wir verschiedene spezielle Förderprogramme zur Verfügung gestellt. Mit dem Innovationsfonds Kunst, den wir nun bereits zum zehnten Mal ausschreiben, fokussieren wir uns jetzt auf die Unterstützung neuer künstlerischer Formate und innovativer Projekte, die nicht zwangsläufig in Zusammenhang mit den Folgen der Pandemie stehen“, so Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am 7. Dezember in Stuttgart.

Bis 10. Januar 2021 können sich Kultureinrichtungen für eine Förderung bewerben

Damit die Kunsteinrichtungen die Weihnachtswochen nutzen können, einen Antrag auszuarbeiten, zieht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2021 dieses Mal vor. Bis zum 10. Januar 2021 können sich Kultureinrichtungen im Land für eine Förderung bewerben.
Insgesamt stehen eine Million Euro für Vorhaben in einer Größenordnung zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden innovative Kunst- und Kulturprojekte, neue Vermittlungsformate, zielgruppenspezifische An-gebote und künstlerische Konzepte. Insbesondere werden digitale und hybride Formate gefördert.

Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft

Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs fest etabliert. Er schafft kreative Spielräume für neue Ausdrucks- und Beteiligungsformen, für spartenübergreifende Ansätze und ungewöhnliche Aufführungsorte in allen Sparten des Kulturbereichs. Seine Stärke liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltagsbetrieb Raum für neue Entwicklungen geben.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Die Kultureinrichtung muss vor dem 1. Januar 2019 gegründet worden sein und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Eine unabhängige Jury begutachtet die Anträge. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Ende Februar 2021 geplant. Die Umsetzung der Projekte muss zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2021 erfolgen.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Mehr Infos: 

MWK Baden-Württemberg/Ausschreibungen

 

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