Ausfallfonds für Film- und Fernsehproduktionen

Land beteiligt sich mit 5 Millionen an bundesweiter Corona-Hilfe für Film- und Fernsehproduzent*innen aus Baden-Württemberg

Um mögliche pandemiebedingte Drehausfälle von Film- und Fernsehproduzentinnen und -produzenten aus Baden-Württemberg abzusichern, beteiligt sich das Land an den Ausfallfonds von Bund und Ländern. Die Mittel stammen aus dem Corona-Nothilfefonds des Landes für Kunst- und Kultur.

„Wir setzen alles daran, auch die Filmkultur durch diese schwierige Zeit zu bringen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Dienstag (16. März) in Stuttgart. „Produktionsunternehmen aus Baden-Württemberg brauchen Sicherheiten für die aufwendigen und risikobehafteten Dreharbeiten in Zeiten der Pandemie. Es freut mich, dass es gemeinsam mit Bund, Ländern sowie den Sendern und Plattformen gelungen ist, die Ausfallfonds aufzustellen.“

Antragstellung

Anträge von gefährdeten Produktionen können ab sofort bei der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) erfolgen. Konkret stellt das Land 5 Millionen Euro bereit: 1 Million Euro für den Ausfallfonds von Bund und Ländern für Kinofilme und High-End-Serien und 4 Millionen Euro für den Ausfallfonds der Länder für TV- und Streamingproduktionen.

Ausfallfonds I und II

Die Corona-bedingten Einschränkungen betreffen die in Baden-Württemberg klein- und mittelständisch geprägte Branchen der Film- und Fernsehproduktionsfirmen. Bei pandemiebedingten Drehausfällen haften die üblichen Filmversicherungen nicht und es kann schnell zu existenzbedrohenden Notlagen kommen.

Um diese möglichst zu vermeiden, haben sich Bund, Länder, Sender und Produktionsunternehmen auf eine faire Aufteilung der pandemiebedingten Ausfallkosten von Film- und Fernsehproduktionen geeinigt. Gemeinsam werden bis zu 90 Prozent der Ausfallkosten übernommen. Die Produktionsunternehmen beteiligen sich ebenfalls mit einem Selbstbehalt. Hierfür wurden zwei Fonds konzipiert:

  • Der von der BKM und den Ländern mit insgesamt 80 Millionen Euro unterstützte Ausfallfonds I sichert ausschließlich Kinofilme und High-End-Serienproduktionen ab.
  • Für TV- und Streamingproduktionen haben die Länder eigenständig den Ausfallfonds II mit einem Gesamtvolumen von rund 48 Millionen Euro aufgebaut, um auch Produktionen dieser Bereiche aus ihrem jeweiligen Bundesland gegen erhebliche finanzielle Ausfälle abzusichern.

Um der Branche in der Corona-Krise bestmöglich zu unterstützen, hatten die Bundes- und Länderförderer – darunter auch die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) - bereits unmittelbar nach Beginn der Corona-Krise im Frühjahr letzten Jahres ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion und Verleih entwickelt. Diese Maßnahmen werden nun durch die Beteiligung Baden-Württembergs an den Ausfallfonds von Bund und Ländern mit bis zu 5 Mio. Euro ausgebaut.

Staatssekretärin Petra Olschowski sagte: „Aus baden-württembergischer Sicht ist wichtig, dass auch Streaming-Produktionen – für die hier zahlreiche Unternehmen Visuelle Effekte zuliefern – und Animationsfilme von den Ausfallfonds umfasst sind. Wir geben den Produzentinnen und Produzenten notwendige Absicherungen und tragen gleichzeitig dazu bei, dass die Sender und Plattformen auch weiterhin beauftragen können.“

MFG-Geschäftsführer Carl Bergengruen ergänzte: „Das Risiko, dass Film- und TV-Produktionen in der derzeitigen Pandemie plötzlich abgebrochen werden müssen, ist allgegenwärtig, und die Folgen solcher Abbrüche sind für die Produktionsfirmen unkalkulierbar. Indem sich Baden-Württemberg an den Ausfallfonds beteiligt, schützt es seine Produktionsfirmen in dieser schwierigen Situation bestmöglich. Das ist ein wichtiges und sehr gutes Signal an die hiesige Branche.“

Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks, sagte: „Der SWR steht voller Überzeugung hinter den Macherinnen und Machern von Film- und Fernsehproduktionen in Baden-Württemberg - besonders in Zeiten der Corona-Pandemie. Wir wollen den Produktionsfirmen durch diese schwierige Phase helfen. Baden-Württemberg braucht die vielfältige Produzentenlandschaft als Garant für Kreativität und Innovation. Daher beteiligen wir uns für den Fall von pandemiebedingten Drehausfällen am Corona-Ausfallfonds II und kommen so unserem Auftrag zur Kulturförderung nach.“

Abwicklung der Fonds durch FFA

Die Abwicklung der Fonds wird von der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) als Dienstleister übernommen, auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der BKM und den teilnehmenden Ländern. Ab sofort können auch Produzentinnen und Produzenten aus Baden-Württemberg Produktionen anmelden, auch solche unter Beteiligung des SWR, die von möglichen Drehausfällen betroffen sind. Für den Zeitraum der Dreharbeiten können Produktionen mit Baden-Württemberg-Bezug eine finanzielle Absicherung erhalten, wenn sie aufgrund einer Corona-bedingten Produktionsstörung einen finanziellen Schaden erleiden und eine übliche Versicherung keine Absicherung gewährt.

Weitere Informationen

Die Antragstellung bzw. Anmeldung erfolgt bei der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA). Nähere Informationen hierzu auf den Seiten der FFA:

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Mehr Infos:
Pressemitteilung
Info- und Antragsseite der FFA
Corona-Informationsseite der MFG

Bitte weitersagen. Teilen Sie diesen Beitrag.