Reallabor legt Abschlussbericht vor

Ergebnisse der Studie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und mehrerer deutscher Filmförderungen zur Erprobung ökologischer Mindeststandards für Filme und Serien

 

Die Filmbranche ist nicht nur einer der größten Teilmärkte in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie verbraucht auch entsprechende Ressourcen. Klima- und Umweltschutz spielen daher im Film- und Medienbereich schon länger eine zentrale Rolle. Der Bund unterstützt die Branche dabei und setzt gezielt Impulse für eine umweltschonende Produktion.

Ob durch Verwendung von Ökostrom, den Verzicht auf Flugreisen oder auf Einweggeschirr am Set – es gibt viele Möglichkeiten, den ökologischen Fußabdruck in der Film- und Serienproduktion zu reduzieren. Die Film- und Medienbranche ist hier bereits mit verschiedenen Initiativen vorangegangen. Ziel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist es, dauerhafte Strukturen für eine ressourcenschonendere Herstellungsweise im Film- und Medienbereich zu schaffen.

Die BKM wird daher im Schulterschluss mit den Filmförderungen der Länder, der Filmförderungsanstalt (FFA) sowie dem Arbeitskreis Green Shooting bundesweit einheitliche ökologische Mindeststandards für die audiovisuelle Produktion einführen. Sie sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Ökologische Mindeststandards für audiovisuelle Produktionen

Die Einhaltung dieser Mindeststandards soll zukünftig eine verpflichtende Voraussetzung dafür sein, Fördermittel im Filmbereich zu erhalten. Sie soll in allen Förderregularien des Bundes und der Länder sowie bei den im Arbeitskreis Green Shooting zusammengeschlossenen Medienunternehmen, Plattformen, Sendern und weiteren Akteuren Anwendung finden. 

Hierfür sollen die ökologischen Mindeststandards des Arbeitskreises Green Shooting, die seit dem 1. Januar 2022 unter dem Label „green motion"gelten, und die Nachhaltigkeitskriterien der Filmförderungen von Bund und Ländern, die im sogenannten Reallabor erprobt wurden, vereinheitlicht werden.

Der Prozess zur Vereinheitlichung der ökologischen Mindeststandards wird im Juli 2022 gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren beginnen.

Zertifikat „green motion“ 

Das Label „green motion“, das der Arbeitskreis Green Shooting ins Leben gerufen hat, soll im Zuge der Vereinheitlichung künftig für alle Produktionen gültig werden, die diesen Standards entsprechen – also auch für alle von Bund und Ländern geförderten Produktionen.

Über das Reallabor

Das Reallabor wurde im Auftrag der BKM und in Kooperation mit den Filmförderungen der Länder von Juli 2021 bis Februar 2022 durchgeführt. Im Rahmen des Projekts wurden die Nachhaltigkeitskriterien, die den ökologischen Mindeststandards zugrunde liegen, auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft. 22 Produktionen unterschiedlicher Genres und Formate nahmen an dem Praxistest teil. Die Institute Ökopol und KlimAktiv übernahmen die wissenschaftliche Leitung, die FFA begleitete das Reallabor administrativ.

Die im Reallabor erarbeiteten Empfehlungen werden der Film- und Medienbranche in einem Abschlussbericht zur Verfügung gestellt.

Quelle: BKM

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