MFG Filmförderung fördert den Verleih/Vertrieb von sieben Kinofilmen

Alle acht Baden-Württemberger Kinos, die Anträge stellten, werden bei Modernisierungsmaßnahmen zu ökologischen Zwecken unterstützt. In ihrem Förderbereich Verleih/Vertrieb hat die MFG Baden-Württemberg für fünf Kinofilme insgesamt 167.000 Euro bewilligt sowie für zwei weitere Filme 23.185 Euro als Erfolgsdarlehen.

Leerer Kinosaal, mehrere rote Kinosessel, im Hintergrund eine Person unscharf
Kinosaal vor der Vorstellung | © MFG/Uwe Rosentreter
| Stuttgart

Zu den verleihgeförderten Kinofilmen gehören drei animierte Familienfilme, davon zwei, die in Koproduktion mit baden-württembergischen Animationsfirmen entstanden sind: „The Light of Aisha“ (M.A.R.K.13) und „Der letzte Walsänger“ (Studio Film Bilder), der Ende September beim internationalen Filmfestival für junges Publikum in Chemnitz, SCHLiNGEL, den Preis der Kinderjury erhalten hatte. Außerdem wird der Stuttgarter Camino Filmverleih unterstützt, der den US-amerikanischen Trickfilm „Jazzy im Dschungelchaos“ im Frühjahr 2026 in deutsche Kinos bringen wird.

Gefördert wird auch das Drama „Vier minus drei“, für das Produzent Gerrit Klein von der Ludwigsburger Giganten Filmproduktion im September mit dem neuen Carl Laemmle VFF Talentpreis prämiert wurde und die beiden in Baden-Württemberg produzierten Dokumentarfilme „Born to Fake“ und „Denn dieses Leben lebst nur Du“. Der US-Kinderfilm „Sketch“ und der in Baden-Württemberg realisierte Spielfilm „Missing*Link“ erhalten eine Referenzmittel-Förderung (Erfolgsdarlehen). 

Zuschüsse über 246.000 Euro für Acht Baden-Württembergische Filmtheater

Das Geld wird für Modernisierungen, Umbaumaßnahmen und zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit eingesetzt werden. Diese Förderung ist ein großer Erfolg für den Kinostandort Baden-Württemberg, da alle Antragstellenden durch die MFG gefördert werden können. 

Gewerbliche Filmtheaterbetreiber*innen können im Rahmen des Investitions-Förderprogramms für Modernisierungen und Umbaumaßnahmen für Filmtheater in Baden-Württemberg einen Zuschuss von maximal 30 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten beantragen (Höchstbetrag: 50.000 Euro im Einzelfall), der einmal im Jahr vergeben werden kann. 

Die Jury im Bereich Verleih/Vertrieb besteht aus Prof. Dr. Susanne Marschall (Vors.), Franziska Heller, Dieter Krauß, Herbert Spaich, Thomas Bastian, Helga Reichert und Carl Bergengruen.

Nächster Einreichtermin für MFG-Verleih-/Vertriebsförderung: 04.02.2026
Nächster Einreichtermin für MFG-Kinoinvestitionsförderung: 21.01.2026

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