Innovationsfonds Kunst 2026: Förderung für innovative Kulturprojekte

Die Deadline für die Anträge ist der 4. September.

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| Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt den Innovationsfonds Kunst 2026 aus. Gefördert werden innovative und außergewöhnliche Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg. Die Antragstellung ist bis Freitag, 4. September 2026 möglich.

Neu ist in diesem Jahr, dass auch Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 50.000 Personen antragsberechtigt sind. Besonders willkommen sind zudem Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Bewerben können sich Kultureinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg, die gemeinnützige Ziele verfolgen und dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Dazu zählen etwa öffentliche und private Theater, soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und -theater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.

Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro. Die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.

Kostenlose Beratungen im Juli und August

Wer Fragen zur Ausschreibung oder zum Antragsverfahren hat, kann an einer der kostenfreien Webex-Förderberatungen teilnehmen. Diese finden am 28. Juli 2026 und 26. August 2026 statt und können ohne Anmeldung besucht werden.

Jetzt Projekt vorbereiten und bis 4. September 2026 Antrag einreichen.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg / MFG Baden-Württemberg
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