Länderförderungen schaffen einheitliche Merkblätter für Kinofilmproduktionen

Ab 2027 gelten für geförderte Kinofilmproduktionen erstmals vier länderübergreifend einheitliche Merkblätter. Sie wurden gemeinsam von den Länderförderungen, der Filmförderungsanstalt (FFA) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entwickelt und schaffen einheitliche Grundlagen für zentrale Prüf- und Abwicklungsprozesse.

Leerer Kinosaal, mehrere rote Kinosessel, im Hintergrund eine Person unscharf
Kinosaal vor der Vorstellung | © MFG/Uwe Rosentreter

Einheitliche Regelungen ab 2027

Mit dem Jahreswechsel treten neue, länderübergreifend einheitliche Merkblätter für den Bereich „Produktion Kinofilm“ in Kraft. Sie gelten für Projekte, deren erster Förderantrag auf Produktion im Bereich Kinofilm ab dem 1. Januar 2027 gestellt wird.

Die neuen Dokumente sind das Ergebnis einer gemeinsamen Abstimmung der Länderförderungen mit der Filmförderungsanstalt (FFA) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Ziel ist es, Verfahren bei länderübergreifend geförderten Kinoprojekten zu vereinheitlichen und damit für Produzent und beteiligte Prüfinstitutionen mehr Klarheit und Verlässlichkeit zu schaffen.

Die vier gemeinsamen Merkblätter regeln die Bereiche Regionaleffekt, vorvertragliche Prüfung, gemeinsame Verwendungsnachweisprüfung sowie die gemeinsamen Grundsätze bei der Tilgung von Förderdarlehen. Sie werden von allen an einem Kinoprojekt beteiligten Länderförderungen sowie den beteiligten Prüfinstitutionen einheitlich angewendet.

Die neuen Merkblätter sind bereits jetzt auf der Website der MFG einsehbar und stehen dort separat zum Download zur Verfügung.

Für den Bereich Talentfilm gelten ergänzend die spezifischen Regelungen der jeweiligen Länderförderung. Soweit die neuen gemeinsamen Merkblätter keine gesonderten Bestimmungen enthalten, finden weiterhin die Richtlinien, Merkblätter und Verträge der jeweiligen Länderförderungen Anwendung.

Übergangsregelung bis Ende 2026

Für Projekte, deren erster Förderantrag auf Produktion noch im Jahr 2026 gestellt wird, gelten bis einschließlich 31. Dezember 2026 die bisherigen Merkblätter uneingeschränkt.

Die Einführung der gemeinsamen Merkblätter ist Teil der Bestrebungen zur weiteren Harmonisierung der Filmförderung. Vor diesem Hintergrund prüfen FFA und BKM in den kommenden Monaten, ob und in welcher Form die neuen Merkblätter auch an die Bundesförderungen angepasst und entsprechend weiterentwickelt werden können.

Die vier neuen Merkblätter im Überblick:

  • Regionaleffekt
  • Vorvertragliche Prüfung
  • Gemeinsame Verwendungsnachweisprüfung
  • Gemeinsame Grundsätze bei der Tilgung von Förderdarlehen
Quelle: MFG

Mehr Infos:

Die vollständigen Merkblätter stehen auf der Website der MFG zum Download bereit.

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