Innovationsfonds Kunst 2020 fördert Kunst und Kultur im ländlichen Raum

Das Land schreibt zwei Förderungen aus: „Innovative Kunst und Kulturprojekte“ sowie „Kunst und Kultur für das ganze Land“. Kulturschaffende können sich bis zum 13. März bewerben

abstraktes Bild Vernissage Innovationsfonds Kunst 2018
Vernissage Innovationsfonds Kunst 2020 | Bild: Alexander Krziwanie

„Die Kunst- und Kulturschaffenden in Baden-Württemberg leisten fantastische Arbeit, haben aber nicht immer die Möglichkeit, Neues auszuprobieren“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski in Stuttgart. „Mit dem Innovationsfonds Kunst wollen wir unsere Einrichtungen und Vereine gezielt dabei unterstützen, neue Ansätze und Formate zu verwenden, aktuelle Themen zu bearbeiten und sich für weitere Zielgruppen zu öffnen.“

Zum neunten Mal Innovationsfonds Kunst 

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt den Innovationsfonds Kunst 2020 in diesem Jahr bereits zum neunten Mal aus. Noch bis zum 13. März 2020 können sich Kulturschaffende im Land für eine Förderung bewerben. Die aktuelle Ausschreibung umfasst die Programmlinien „Innovative Kunst- und Kulturprojekte“ und „Kunst und Kultur für das ganze Land“.

Gefördert werden künstlerische Produktionen und Projekte, die sich von herkömmlichen Strukturen lösen und neue Zielgruppen ansprechen – beispielsweise durch spartenübergreifende und internationale Kooperationen, neue Kunstformen oder experimentelle Methoden. Im Vordergrund der Programmlinie „Kunst und Kultur für das ganze Land“ stehen Projekte, die das kulturelle Leben in ländlichen Räumen weiterentwickeln und die Vernetzung der regionalen Kulturträger stärken.

Seit 2012 rund 15 Millionen Euro

Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument im Bereich der Kunst und Kultur in Baden-Württemberg etabliert. Seit seiner Einführung im Jahr 2012 wurden durch den Fonds insgesamt 572 Projekte mit rund 15 Millionen Euro unterstützt. Im Innovationsfonds Kunst sind gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften antragsberechtigt, die dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums zugeordnet sind.

Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Zudem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent aufweisen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Anfang Mai 2020 geplant.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Mehr Infos:

 Kunstministerium Baden-Württemberg 

Bitte weitersagen. Teilen Sie diesen Beitrag.