Der Einreichtermin für die Anträge auf die Auszeichnung der Kinoprogramme im Jahr 2020 wird auf den 2. Februar 2021 vorverlegt, um die Kinos mit den damit verbundenen Preisgeldern möglichst rasch zu unterstützen.
Aufgrund der pandemiebedingten Schließzeiten im Jahr 2020 interessiert sich das Vergabegremium besonders dafür, welchen Aktivitäten Kinobetreiber*innen während der Schließzeiten nachgegangen sind. Auch wurden möglicherweise neue Konzepte zur Kundenbindung entwickelt. Wir bitten darum, diese Infos dem Antrag beizufügen.
Das neue Antragsformular und dazugehöriges Merkblatt sind verfügbar unter https://film.mfg.de/preise/kinopreise/.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Maria Gomez (gomez@mfg.de), Christina Hasenmüller (hasenmueller@mfg.de) und Katrina Schad (schad@mfg.de) gerne zur Verfügung.