Kinopreise 2020

Einreichfrist für Anträge bei der MFG Baden-Württemberg vorverlegt auf den 2. Februar 2021

| Stuttgart

Der Einreichtermin für die Anträge auf die Auszeichnung der Kinoprogramme im Jahr 2020 wird auf den 2. Februar 2021 vorverlegt, um die Kinos mit den damit verbundenen Preisgeldern möglichst rasch zu unterstützen.

Aufgrund der pandemiebedingten Schließzeiten im Jahr 2020 interessiert sich das Vergabegremium besonders dafür, welchen Aktivitäten Kinobetreiber*innen während der Schließzeiten nachgegangen sind. Auch wurden möglicherweise neue Konzepte zur Kundenbindung entwickelt. Wir bitten darum, diese Infos dem Antrag beizufügen.

Das neue Antragsformular und dazugehöriges Merkblatt sind verfügbar unter https://film.mfg.de/preise/kinopreise/.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Maria Gomez (gomez@mfg.de), Christina Hasenmüller (hasenmueller@mfg.de) und Katrina Schad (schad@mfg.de) gerne zur Verfügung.

Mehr Infos:
Kinopreise
Einreichfristen und Sitzungstermine

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Kontakt

Maria Gomez
Maria Gomez

Leiterin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung

Unit Filmförderung

 Katrina Schad
Katrina Schad

Projektmanagerin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung

Unit Filmförderung