Kunstministerium schreibt Katalogförderung im Bereich der Bildenden Kunst aus

Bis zum 3. Mai können sich Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Absolventinnen und Absolventen der Kunsthochschulen im Land und Institutionen für die Förderung bewerben

Frau sitzt vor Bild
Ziel der Förderung ist es, vor allem für junge Künstlerinnen und Künstlern mehr Sichtbarkeit zu schaffen.

Auch dieses Jahr unterstützt das Kunstministerium wieder Stipendiatinnen und Stipendiaten, Absolventinnen und Absolventen der Kunsthochschulen im Land sowie Institutionen mit seinem Katalogförderungsprogramm. Ziel ist es, vor allem für junge Künstlerinnen und Künstlern mehr Sichtbarkeit zu schaffen.

„Gerade für junge Kunstschaffende ist es wichtig die Möglichkeit zu haben, sich einer breiteren Öffentlichkeit erstmals präsentieren zu können. Mit der Katalogförderung unterstützen wir sie dabei“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (19. März) in Stuttgart. Vor allem in Zeiten, in denen Ausstellungen oft nur im digitalen Raum präsentiert werden könnten, komme den Katalogen und dem haptischen Blättern der Seiten noch einmal eine ganz andere Bedeutung zu, so Olschowski weiter.

Förderungen bis zu 10.000 Euro möglich

Für Publikationen, die ein analoges oder digitales öffentliches Präsentationsformat – beispielsweise eine Ausstellung oder eine Performance – dokumentieren, können Künstlerinnen und Künstler der bildenden Kunst eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbeziehung einer wechselnden, unabhängigen Fachjury.

Die Katalogförderung ist Teil der Kunstförderung des Landes. Ziel ist es, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Hierzu sollen die strukturellen Bedingungen für die Kunstschaffenden und Kunstvermittlerinnen und -vermittler verbessert werden. Ein weiteres Augenmerk liegt darauf, die Kunstszene besser zu vernetzen und zu professionalisieren.

Weitere Informationen und die Unterlagen für das Online-Antragsverfahren sind hier abrufbar. Bewerben können sich Kunstschaffende bis zum 3. Mai 2021.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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