Bundesweit einheitliche ökologische Standards beschlossen

Die Bekanntgabe fand auf dem „Deutschen Produzententag“ in Berlin statt

Mitglieder Arbeitskreis Green Shooting und Kulturstaatsministerin Claudia Roth sowie weitere Mitarbeiter von Förderanstalten
Bekanntgabe der bundesweiten Vereinheitlichung der ökologischen Standards für die audiovisuelle Produktion auf dem „Deutschen Produzententag“ in Berlin | Bild: Severin Wohlleben/Dt. Produzententag

Kulturstaatsministerin Claudia Roth, die Filmförderungen der Bundesländer, die Filmförderungsanstalt des Bundes FFA und der Arbeitskreis „Green Shooting“, dem unter anderem ein Großteil der deutschen Fernsehsender und VoD-Dienste sowie Film/TV-Produktionsfirmen und -verbände angehören, haben sich unter Beteiligung der Initiative Changemakers.film auf bundesweit einheitliche ökologische Standards für die audiovisuelle Produktion in ganz Deutschland verständigt. Dies gaben sie heute auf dem „Deutschen Produzententag“ in Berlin bekannt.

Verbindliche Standards für alle

Um den Standards zu entsprechen, müssen in allen Produktionsschritten und in allen Bereichen einer audiovisuellen Produktion vom Energieeinsatz und der Energienutzung bis zur Unterbringung,  Verpflegung und Mobilität der Crews konkrete Vorgaben eingehalten werden. So werden die CO2-Emissionen und Ressourcenverbräuche reduziert.                                                                                           

Die ökologischen Standards basieren auf den zum 1. Januar 2022 veröffentlichten ökologischen Mindeststandards des Arbeitskreises „Green Shooting“, die evaluiert und den neuesten Entwicklungen in der Produktionspraxis angepasst wurden, sowie auf den Erfahrungen aus einem „Reallabor“. Dieses wurde 2022 im Auftrag der Kulturstaatsministerin und der Filmförderungen der Länder von dem wissenschaftlichen Institut Ökopol durchgeführt.

Die Einführungsphase der ökologischen Standards beginnt ab sofort in einem großen Bündnis von deutschen Fernsehsendern, VoD-Diensten, Produktionsfirmen und Filmförderungen. Spätestens ab dem 1. Juli 2023 soll die Einhaltung der neuen ökologischen Standards bundesweit Voraussetzung für alle in Deutschland öffentlich geförderten Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen sein.

Aufbruch in die Zukunft des grünen Films

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth: „Die Film- und Medienproduktion in Deutschland leistet schon seit Jahren Pionierarbeit beim Thema Umwelt- und Klimaschutz. Diese progressive Kraft gilt es, strukturell in die Fläche zu bringen. Daher setzen wir mit der Vereinbarung ökologischer Standards erstmals verbindliche Rahmenbedingungen für den gesamten Produktionsstandort Deutschland. Auch vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden Klimakrise danke ich allen Beteiligten für diesen gemeinsamen Aufbruch in die Zukunft des grünen Films sehr.“

Der Geschäftsführer der baden-württembergischen Filmförderung MFG und Leiter des Arbeitskreises „Green Shooting“ Carl Bergengruen: „Eine breite Allianz aus Branche und Förderern vereinbart heute für die unterschiedlichsten audiovisuellen Produktionen, ob für die TV-Show oder den geförderten Kinospielfilm, bundesweit dieselben ökologischen Standards. Das ist gut für die Produktionsfirmen, die damit überall wissen, woran sie sich halten müssen, und es ist gut für die Umwelt.“

Für die Einhaltung der ökologischen Standards kann die jeweilige Produktion das Label „green motion“ beantragen und zum Beispiel im Abspann und zu Promotionszwecken verwenden. Die ökologischen Standards werden in regelmäßigen Abständen von einem Nachhaltigkeitsboard, in dem der Arbeitskreis „Green Shooting“ und die Bundes- und Länderförderer paritätisch vertreten sind, evaluiert und bei Bedarf zum Beispiel an neue technische Entwicklungen angepasst.

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