Schutz von Ideen – rechtliche Möglichkeiten und Grenzen

Urheber-, Marken- und Patentrechte, mit denen man Geschäftsideen schützen kann.

Ein immer wiederkehrendes Problem: Man hat ein neues Produkt oder gar ein komplett neues Geschäftskonzept entwickelt. Man möchte nun die Idee zu Geld machen. Doch schnell stellt sich die Frage, was man tun kann, damit Dritte die Idee nicht ebenfalls nutzen und man damit langfristig an der eigenen Idee wirtschaftlich partizipiert. Herr Rechtsanwalt Nico Arfmann gibt einen Überblick über IP-Rechte (Urheber-, Marken- und Patentrechte), mit denen man Geschäftsideen (be-)schützen kann.

Zielgruppe

Kultur- und Kreativschaffende, Gründer*innen, Selbstständige und Kleinunternehmer*innen sowie Fach- und Führungskräfte aus Kultureinrichtungen

Referent

Nico Arfmann

Geschäftsführer der Wirtschaftsrechtskanzlei ARFMANN Rechtsanwälte, Karlsruhe

 

Nico Arfmann ist Geschäftsführer der Wirtschaftsrechtskanzlei ARFMANN Rechtsanwälte aus Karlsruhe. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das IT-Recht, das Gesellschaftsrecht und der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Herr Arfmann ist Fachanwalt für IT-Recht.

Veranstaltungsdatum

15.02.2023

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Online-Teilnahme

via Zoom.

Für die Teilnahme an unserem Live-Online-Seminar benötigen Sie ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.

Informationen zu Zoom finden Sie hier.

Veranstalter

MFG Baden-Württemberg

Teilnahmegebühr

50 Euro zzgl. MwSt.

ermäßigte Teilnahmegebühr für Studierende:

30 Euro zzgl. MwSt.

Anmeldung

Anmeldung bis zum 13. Februar 2023 erforderlich.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

Ort

Online

Datum

15.02.2023

Gebühr

50 Euro zzgl. MwSt.

ermäßigte Teilnahmegebühr für Studierende:

30 Euro zzgl. MwSt.

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Kontakt

 Verena Bächle
Verena Bächle

Projektleitung Cross-Innovation

und Unternehmensvernetzung